Allgemeine Geschäftsbedingungen der DPM Holzdesign GmbH

Stand: 2017

1.Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle Geschäfts- und Vertragsbeziehungen zwischen der DPM Holzdesign GmbH, Mitterfeld 14, A-3072 Kasten bei Böheimkirchen, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes St. Pölten unter FN 316867 g, und ihren Kunden, unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmedium.

1.2. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird, wobei die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB, wie sie unter https://www.dpmtischlerei.at/agb/ abrufbar ist, maßgeblich ist.

1.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.

2.Verbrauchergeschäfte

Verbrauchergeschäft im Sinne dieser AGB ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmen gehört (§ 1 Konsumentenschutzgesetz, im Folgenden kurz „KSchG“).

3.Abweichende Bedingungen, eigene Geschäftsbedingungen des Kunden

3.1. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein.

3.2. Eigene Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn die DPM Holzdesign GmbH ihnen nach Eingang bei ihr nicht ausdrücklich widerspricht.

4.Zusagen von Mitarbeitern

Wenngleich die DPM Holzdesign GmbH nach dem Konsumentenschutzgesetz durch Zusagen von ihren Mitarbeitern gegenüber Verbrauchern gebunden werden kann, wird im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung darauf aufmerksam gemacht, dass es Mitarbeitern unseres Unternehmens untersagt ist, von diesen AGB abweichende Zusagen zu machen.

5.Kostenvoranschläge

5.1. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht.

5.2. Für schriftliche Kostenvoranschläge sowie solche mit Planzeichnungen werden 3 % der Auftragssumme, mindestens jedoch € 50,– kalkuliert bzw. verrechnet.

5.3. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind nach Maßgabe dieser AGB unverbindlich und unentgeltlich.

6.Geistiges Eigentum

6.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, technische und sonstige Unterlagen, etwa Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches, die von der DPM Holzdesign GmbH beigestellt werden oder durch Beitrag der DPM Holzdesign GmbH oder ihrer Gehilfen entstanden sind, bleiben ausschließlich geistiges Eigentum der DPM Holzdesign GmbH.

6.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere jede Verwertung, Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Zurverfügungstellung, einschließlich das auch nur auszugsweise Kopieren, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von DPM Holzdesign GmbH. Bei solcher Verwendung ohne Zustimmung ist die DPM Holzdesign GmbH, unabhängig von ihrem Recht zur Geltendmachung ihrer darüber hinausgehenden gesetzlichen Ansprüche, zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25 Prozent der Voranschlagssumme berechtigt.

6.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zur DPM Holzdesign GmbH zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

7.Offerte

7.1. Soferne es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, sind Offerte nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich sind.

7.2. Produkt- und Dienstleistungsdarstellungen der DPM Holzdesign GmbH im Internet stellen kein rechtlich verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Leistungspräsentation dar.

8.Annahme des Offertes

8.1. Ein Vertrag kommt mit Annahme der Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande. Die Annahme einer von DPM Holzdesign GmbH erstellten Auftragsbestätigung ist grundsätzlich nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich. Soferne es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, bedürfen Abweichungen hievon der Schriftform.

8.2. Einvernehmlich als offen vereinbarte Teile des Auftrages sind in der Auftragsbestätigung festzulegen. Wird gegen eine zugestellte Auftragsbestätigung nicht binnen 7 Tagen reklamiert, oder in welcher Form auch immer davon zurückgetreten, gilt diese auch ohne Unterschrift als akzeptiert.

9.Besondere Rücktrittsbestimmungen für Verbraucher

9.1. Sofern der Kunde Verbraucher ist, sind auf Kundenverträge, welche im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume der DPM Holzdesign GmbH (Fern- oder Auswärtsgeschäfte, § 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, im Folgenden kurz „FAGG“) oder im Wege von Haustürgeschäften (§ 3 KSchG) abgeschlossen wurden, die entsprechenden Bestimmungen des FAGG bzw. KSchG anzuwenden.

9.2. Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen der DPM Holzdesign GmbH geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsmöglichkeit besteht jedoch nicht bei Dienstleistungen, wenn die DPM Holzdesign GmbH – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit deren Ausführung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wird oder wurde. Die Rücktrittsfrist beginnt:

(a) bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses;

(b) bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb von Waren gerichteten Verträgen

– mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,

– wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,

– bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,

– bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt.

9.3. Die Erklärung des Rücktritts von einem Fern- oder Auswärtsgeschäft ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B FAGG verwenden. Dieses Formular ist auch auf der Website der DPM Holzdesign GmbH unter [Internetadresse] abrufbar.

9.4. Tritt der Verbraucher von einem Fern- oder Auswärtsgeschäft zurück, wird die DPM Holzdesign GmbH alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung erstatten. Die DPM Holzdesign GmbH wird für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn die DPM Holzdesign GmbH dies mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbart hat und dem Verbraucher dadurch keine Kosten anfallen.

9.5. Hat sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die von der DPM Holzdesign GmbH angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten.

9.6. Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen kann die DPM Holzdesign GmbH die Rückzahlung verweigern, bis die DPM Holzdesign GmbH entweder die Ware wieder zurückerhalten oder der Verbraucher gegenüber der DPM Holzdesign GmbH einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn die DPM Holzdesign GmbH angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.

9.7. Tritt der Verbraucher von einem im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume der DPM Holzdesign GmbH geschlossenen Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Vertrag zurück, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an die DPM Holzdesign GmbH zurückzustellen; dies gilt nicht, wenn die DPM Holzdesign GmbH angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.

9.8. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird.

9.9. Der Verbraucher kann von einem Haustürgeschäft zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bei einem Vertragsantrag des Verbrauchers bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen ab Ausfolgung der Vertragsurkunde erklärt werden.

9.10. Für die Wirksamkeit eines Rücktritts von einem Kundenvertrag, welcher im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume der DPM Holzdesign GmbH geschlossen wurde (Fern- oder Auswärtsgeschäfte, § 1 FAGG) oder im Wege von Haustürgeschäften (§ 3 KSchG) abgeschlossen wurden, genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

10.Stornogebühren

10.1. Bei einem Storno des Kunden ist DPM Holzdesign GmbH berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bzw. Entgeltes gemäß § 1168 ABGB eine Stornogebühr von 10 Prozent, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 30 Prozent der Auftragssumme zu verlangen.

10.2. Im Falle eines rechtzeitigen Vertragsrücktrittes eines Verbrauchers (siehe Punkt 9.) sind die im vorangehenden Punkt 10.1. angeführten Spesen nach Maßgabe von § 4 KSchG vom Kunden zu bezahlen.

11.Preisänderungen

11.1. Mit den angegebenen Preisen bleibt die DPM Holzdesign GmbH dem Kunden so lange ab Vertragsabschluss im Wort, wie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehalten. Sollte kein diesbezüglicher Vermerk in der Auftragsbestätigung stehen, so gelten zwei Monate (ausgenommen der Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache).

11.2. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferungsausführung mehr als zwei Monate, so ist die DPM Holzdesign GmbH gegenüber Kunden, welche Unternehmer sind, berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen im Tischlerhandwerk oder durch Erhöhung anderer zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. erfolgten, entsprechend zu überwälzen.

12.Vom Kunden beigestellte Waren

Die DPM Holzdesign GmbH ist berechtigt, für vom Kunden beigestelltes Material einen Betrag von 10 Prozent des eigenen Verkaufspreises oder jenes Verkaufspreises gleichartiger Waren in Rechnung zu stellen.

13.Kostenerhöhungen

13.1. Offerte und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit von DPM Holzdesign GmbH liegen, kann kein Bedacht genommen werden.

13.2. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen von mehr als 15 Prozent des Auftragswertes ergeben, so wird DPM Holzdesign GmbH den Kunden unverzüglich verständigen.

13.3. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich DPM Holzdesign GmbH vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten. Verbraucher werden auf diese Möglichkeit anlässlich einer Verständigung gemäß Punkt 13.2. ausdrücklich hingewiesen.

14.Reparaturen

DPM Holzdesign GmbH hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dieser Umstand DPM Holzdesign GmbH aufgrund dessen Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat DPM Holzdesign GmbH dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.

15.Holzarten

Bautischlerarbeiten sind in Fichte bzw. Tanne oder Kiefer zu verstehen, wenn nicht andere Holzarten vereinbart werden.

16.Geringfügige Leistungsänderungen

Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung, Struktur und ähnliches.

17.Maßangaben durch den Kunden

Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, soferne nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat DPM Holzdesign GmbH den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

18.Montage und Verarbeitungsrichtlinien

18.1. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten zu liefernde Erzeugnisse oder Waren als ohne Montage ab Werk in 3072 Kasten bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet oder ist im Angebot als Zusatz vermerkt. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.

18.2. Bei Lieferung von Erzeugnissen oder Waren, welche vom Kunden selbst verarbeitet, aufgebracht, montiert oder dergleichen werden, ist der Kunde verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Produktbeschreibungen und Verarbeitungsrichtlinien zu beachten und auf deren Grundlage in eigener Verantwortung und mit eigenen Betriebsmitteln (Werkzeugen, Maschinen und dergleichen) sorgfältig vorzugehen.

18.3. Bei Verbrauchs-, Flächen- und sonstigen Mengenangaben handelt es sich um unverbindliche Richtwerte, welche aufgrund der konkreten Verhältnisse vor Ort, der konkreten Art der Verarbeitung und Verwendung erheblich variieren können.

19.Mitwirkungspflicht des Kunden, Zahlungsverzug

19.1. Zur Leistungsausführung ist die DPM Holzdesign GmbH erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten erfüllt hat. Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken und ähnlichem, eventuelle Maurerarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen. Die DPM Holzdesign GmbH ist nicht berechtigt Arbeiten, die über ihren Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen (z.B. Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse); diese sind durch die dazu berechtigten Gewerbetreibenden vorzunehmen.

19.2. Solange der Kunde mit einer Zahlung, auch aus anderen mit der DPM Holzdesign GmbH abgeschlossenen Rechtsgeschäften, in Verzug ist, ruht die Leistungsverpflichtung der DPM Holzdesign GmbH.

20.Verkehr mit Behörden und Dritten

Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden und die Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.

21.Erfüllungsort

Soferne kein bestimmter Lieferort vereinbart ist (siehe z.B. Punkt 22.), ist der Erfüllungsort der Sitz der DPM Holzdesign GmbH in 3072 Kasten, Mitterfeld 14. Bei Verbrauchergeschäften wird damit kein eigener Gerichtsstand begründet.

22.Versendung

Falls eine Lieferung „ab Werk“ vereinbart ist, der Kunde aber die Beförderung des vertragsgegenständlichen Werks in seinem Namen und auf seine Rechnung an einen bestimmten Ort wünscht, so hat er die Beförderungsart zu bestimmen. Mangels besonderen Auftrages ist eine Beförderung mit Bahn, Post, Spediteur oder einem Frächter anzunehmen. DPM Holzdesign GmbH hat ab Übergabe an den Beförderer seiner Lieferverpflichtung entsprochen und hat, sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, Gewährleistungsverpflichtungen nur noch am Ort der Übergabe an den Beförderer zu erbringen.

23.Liefertermine, Übernahme und Annahmeverzug

23.1. Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Termine.

23.2. Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Ist der Kunde zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Transportkosten oder Lagerkosten zu angemessenen Preisen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung.

23.3. Der Kunde ist verpflichtet, für eine sachgerechte Übernahme und die Schaffung der Übernahmevoraussetzungen an der Lieferadresse zu sorgen. Ist an der Lieferadresse bzw. der Baustelle niemand anwesend, ist die DPM Holzdesign GmbH berechtigt, Waren dort auf Kosten und Gefahr des Kunden abzuladen, womit eine schuldbefreiende Lieferung verbunden ist.

24.Teillieferungen

Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht ausdrücklich Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

25.Lieferverzug

Wird ein vereinbarter Liefertermin von DPM Holzdesign GmbH um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde DPM Holzdesign GmbH eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei DPM Holzdesign GmbH zumindest grobes Verschulden vorlag.

26.Gefahrenübergang

Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über (Gefahrenübergang). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen ab Werk der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Abholfrist von höchstens zwei Wochen, in den anderen Fällen der Übergang der Verfügungsmacht.

27.Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und montierten Artikel und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DPM Holzdesign GmbH. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die DPM Holzdesign GmbH berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

28.Verfügung und Zugriff auf Vorbehaltseigentum

Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung der DPM Holzdesign GmbH untersagt.

Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind der DPM Holzdesign GmbH sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat die DPM Holzdesign GmbH schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.

29.Versicherung von Vorbehaltseigentum

Bei Beträgen mit einem Rechnungsbetrag über € 5.000 und einem Zahlungsziel von mehr als 50 Tagen ist der Kunde für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, das Vorbehaltseigentum in Höhe des Rechnungsbetrages gegen alle Gefahren zum Neuwert zu versichern. Die zukünftigen Ansprüche gegen den Versicherer sind bereits jetzt an die DPM Holzdesign GmbH abgetreten.

30.Zahlungsziel

30 Prozent der Auftragssumme sind bei Erhalt der Auftragbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 30 Prozent der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist die DPM Holzdesign GmbH berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind, wenn auf der Rechnung nicht anders vermerkt, prompt und ohne Abzug fällig.

31.Zahlungsverweigerung

31.1. Der Kunde kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn die DPM Holzdesign GmbH die Lieferung nicht vertragsmäßig erbracht hat oder ihre Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet aber die DPM Holzdesign GmbH eine ausreichende Sicherstellung, so ist auch in diesen Fällen die Zahlung uneingeschränkt zu den vereinbarten Terminen zu leisten.

31.2. Soferne es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nur zur Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teiles des Rechnungsbetrages.

32.Zahlung

32.1. Die Zahlung hat grundsätzlich bar, ohne Abzug, zu erfolgen.

32.2. Gewöhnliche Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.

33.Mahn- und Inkassospesen

33.1. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen, der DPM Holzdesign GmbH die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

33.2. Im speziellen verpflichtet sich der Kunde, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben.

33.3. Ferner verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 12 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr eine Betrag von € 4 zu bezahlen.

34.Verzugszinsen

Bei – auch unverschuldetem – Zahlungsverzug wird als Ersatz für die der DPM Holzdesign GmbH auflaufenden Kreditspesen, vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfälligen darüber hinausgehenden Schadens, gegenüber Unternehmern ein Zinssatz von 13 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank pro Jahr berechnet. Gegenüber Verbrauchern betragen die Verzugszinsen 4 Prozent pro Jahr.

35.Widmung von Zahlungen

Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten (insbesondere gemäß Punkt 33.), dann auf Zinsen (insbesondere gemäß Punkt 34.) und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet.

36.Terminverlust

36.1. Kommt der Kunde seinen Zahlungen länger als 30 Tage ab Fälligkeit und trotz schriftlicher Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen und/oder seinen Versicherungspflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, so wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die gesamte Restschuld fällig.

36.2. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn die DPM Holzdesign GmbH selbst ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie die DPM Holzdesign GmbH den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

37.Aufrechnung von Gegenforderungen

Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der DPM Holzdesign GmbH nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, von der DPM Holzdesign GmbH anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde, oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit der DPM Holzdesign GmbH.

38.Gewährleistung und Mängelrüge (§ 377 UGB)

38.1. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

38.2. Bei den übrigen Geschäften gelten folgende Abweichungen:

– Festgestellte oder feststellbare Mängel sind der DPM Holzdesign GmbH binnen fünf Werktagen mittels eingeschriebenen Briefes an ihre Geschäftsanschrift anzuzeigen, andernfalls Gewährleistungs- und die anderen in § 377 UGB genannten Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.

– Sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderem als der DPM Holzdesign GmbH verändert worden, es sei denn, bei Notreparaturen oder bei Verzug DPM Holzdesign GmbH mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen.

– Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate für bewegliche Sachen und 18 Monate für unbewegliche.

– Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunde zu beweisen.

– DPM Holzdesign GmbH hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache.

39.Verschleißteile

Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

40.Eigenschaften des Liefergegenstandes

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um kein Verbrauchergeschäft handelt, gilt als vereinbart, dass der Liefergegenstand nur jene Sicherheit bietet, die auf Grund von ÖNormen, Bedienungsanleitungen, Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes (z.B. Gebrauchs- oder Pflegeanleitung) und erforderliche Wartung, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen, und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.

41.Termin zur Verbesserung bzw. Austausch

Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Verbesserung und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden angemessenes Entgelt zu leisten.

42.Haftung

42.1. Die DPM Holzdesign GmbH haftet gegenüber dem Kunden für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, ausgenommen bei Personenschäden, ausgeschlossen. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder bloße Vermögensschäden haftet die DPM Holzdesign GmbH nicht. Der Höhe nach ist die Haftung der DPM Holzdesign GmbH auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme beschränkt, besteht aber mindestens in Höhe der Versicherungssumme von € 10.000.000,00 (in Worten: zehn Millionen Euro).

42.2. Gegenüber Unternehmern haftet die DPM Holzdesign GmbH (abgesehen von einem Personenschaden) nur, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

42.3. Schadenersatzansprüche von Unternehmern sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich geltend zu machen.

42.4. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgung von Bedienungs- und Installationsvorschriften sowie durch fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von der DPM Holzdesign GmbH autorisierte Dritte, oder durch natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern die DPM Holzdesign GmbH die Pflicht zur Wartung nicht ausdrücklich und schriftlich übernommen hat.

42.5. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für welche die DPM Holzdesign GmbH haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadenversicherung (z.B. Haftpflicht-, Kasko-, Transport-, Feuer-, Betriebsunterbrechungsversicherung) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung der DPM Holzdesign GmbH insoweit auf die Nachteile, welche dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

42.6. Die vorliegenden Haftungsregelungen und -beschränkungen umfassen auch Ansprüche des Kunden gegenüber Mitarbeitern, Vertretern und sonstigen Erfüllungsgehilfen der DPM Holzdesign GmbH aufgrund von Schäden, welche diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.

42.7. Produkthaftungsansprüche, welche aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden könnten, werden soweit wie gesetzlich möglich ausgeschlossen.

43.Adressänderungen

Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterläßt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.

44.Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadruch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

45.Anwendbares Recht

Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Frage der Gültigkeit der Kundenverträge selbst, ist österreichisches Recht, mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes, anzuwenden.

46.Verbaucherstreitschlichtung und Gerichtsstand

46.1. Gemäß § 19 des Bundesgesetzes über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten besteht die Verpflichtung von Unternehmen, Verbraucher, wenn mit diesen in einer Streitigkeit keine Einigung erzielt werden kann, auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung (im Folgenden kurz „AS-Stelle“) hinzuweisen. Gleichzeitig ist mitzuteilen, ob der Unternehmer an einem derartigen Schlichtungsverfahren teilnehmen wird:

(a) Die für die DPM Holzdesign GmbH vorgesehene AS-Stelle ist der Verein „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien, Tel.: +43 (0)1 890 63 11, office@verbraucherschlichtung.athttp://www.verbraucherschlichtung.or.at, ZVR-Zahl: 475 536 813.

(b) Die DPM Holzdesign GmbH wird an einem Schlichtungsverfahren nicht teilnehmen.

46.2. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, welchem diese AGB zugrunde liegen, wird für unternehmensbezogene Geschäfte des Kunden die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart, wobei es der DPM Holzdesign GmbH freisteht, den allgemeinen Gerichtsstand des Kunden in Anspruch zu nehmen. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur, sofern der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Sprengel dieses Gerichtes seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hatte.